Öffentliches Bau-, Erschliessungs- und Beitragsrecht

Wir beraten Städte und Gemeinden sowie Investoren in allen Fragen des öffentlichen Baurechts, insbesondere in der Bauleitplanung einschließlich Erschließung, Umlegung und Sanierung und naturschutzrechtlicher Annexthemen. Bei der städtebaulichen Projektentwicklung kommen regelmäßig städtebauliche Verträge und Erschließungsvereinbarungen zum Einsatz. Hier gilt es faire Lösungen zu entwickeln. Häufig sind diese mit Grundstückskauf- oder Erbbaurechtsverträgen gekoppelt, was zu komplexen Vertragsgebilden führen kann. Vertrauen Sie hier auf unsere Erfahrung.

Bauherren und Eigentümer vertreten wir auch bei der Umsetzung einzelner Bauvorhaben, insbesondere durch Begleitung der Baugenehmigungsverfahren.
Wichtig ist uns, Ihre Pläne realistisch zu bewerten, um zeitnah gesichertes Baurecht durchzusetzen.

Eng verknüpft mit dem öffentlichen Baurecht ist das Erschließungsbeitrags- und Gebührenrecht. Wir unterstützen Kommunen bei der Satzungsgestaltung, der Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Sanierungsausgleichsbeträgen – oder deren Abwehr. Natürlich vertreten wir zu diesen Themen Ihre Interessen auch vor den Verwaltungsgerichten.

Die Themen im Überblick:

  • Bauleitplanung und -entwicklung
  • Städtebauliche Verträge, Umlegungs-, Erschließungs- und Sanierungsvereinbarungen
  • Spezialthemen: Aus- und Umsiedlungen, Sozialer Wohnungsbau, Sanierungsgebiete, Sondergebiete, insbesondere für den Einzelhandel, einschließlich raumordnungsrechtlicher Fragestellungen
  • Umweltrechtlicher Annex: Naturschutzrechtlicher Ausgleich, Altlasten, Hochwasserschutz
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Denkmalschutz
  • Gebühren- und Beitragserhebung, Erhebung von Sanierungsbeträgen
  • Satzungsgestaltung, Ablöseverträge

Ihr Ansprechpartner

ekke

Prof. DR. Gerhard Werner

RECHTSANWALT - PARTNER

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