Privates Bau-, Architekten- und Immobilienrecht

Erwerb, Umbau, Sanierung, Vermarktung:
Wir begleiten Sie in allen Phasen der Planung, Erstellung und Nutzung einer Immobilie, insbesondere auch in Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Werkvertragsrechts.

Für Spezialfragen des öffentlichen Baurechts (Bauleitplanung, Genehmigung und Erschließung) steht Ihnen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Seite.

  • Immobilienkaufverträge
  • Bauwerkverträge
  • Bauträgervereinbarungen
  • Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Vergaberecht
  • Maklerrecht
  • gewerbliches Mietrecht

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DR. Ekkehard a. Armbruster

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DR. Matthias Schwarz

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