Die Vermögensbildung in Deutschland stellt viele Menschen vor die Frage, ob und wie sie Teile ihres Vermögensschon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen sollen und was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tode geschehen wird. Unternehmer wollen den Fortbestand ihres Lebenswerkes sichern. Die Erbengeneration ist mit der Auseinandersetzung und der wirtschaftlichen Nutzung des ihr zufallenden Vermögens oft überfordert. Eine kreativ gestaltende, die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigende Beratung ist deshalb unabdingbar.
Unsere Beratungsfelder:
- Testamente, Erbverträge
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmachten
- vorweggenommene Erbfolge
- Renten-Modelle
- Stiftungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteilsansprüche
- Vermeidungsstrategien zur Erbschaft-/Schenkungsteuer