Wir beraten Unternehmen zur rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und bei der Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüchen gegen Wettbewerber– auch im Zusammenhang mit bestehenden gewerblichen Schutzrechten. Kartellrechtlich sind wir bei der vertraglichen Ausgestaltung von Vertriebsbindungen behilflich.
Unsere Beratungsfelder:
- Rechtshilfe bei der Gestaltung von Werbetexten, auch im Internet
- Verfolgung und Abwehr von Rechtsansprüchen bei unlauterer Werbung von Unternehmen
- Sicherung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Entwicklung selektiver Vertriebssysteme
- Vertragliche Ausbildung von Vertriebsbindungen