Handels- und Gesellschafts­recht

Für Sie gestalten wir Gesellschaftsverträge, Vereins- und Stiftungssatzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmenskaufverträge sowie Vertriebsvereinbarungen nach Ihren Bedürfnissen und nicht von der Stange, verhandeln und setzen diese um. Wir verstehen uns als partnerschaftliche Berater von Unternehmerinnen und Unternehmern, die verlässliche Lösungen finden, statt nur Probleme aufzuzeigen. Wir sagen, was geht und wie es geht. Falls nötig, setzen wir die Interessen unserer Mandanten in gesellschafts- und handelsrechtlichen Streitigkeiten sowie dienst- und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen auch gerichtlich durch.

Wir sind vertreten im Finanz- und Steuerausschuss der IHK Südlicher Oberrhein.

  • zivilrechtliche Gestaltungsberatung im Personen-, Kapitalgesellschafts- und Umwandlungsrecht
  • Konzernrecht
  • Errichtung von Gesellschaften
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Unternehmensverträge
  • Vereins- und Stiftungsrecht
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Handels- und Vertriebsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • insbesondere Vertriebsverträge
  • Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Vertriebsverträgen und Handelsgeschäften
  • Unternehmenskauf (M&A)
  • Nachfolgelösungen
  • Kooperationen

Ihre Ansprechpartner

ekkehard a. armbruster

DR. Ekkehard A. Armbruster

RECHTSANWALT - PARTNER

DR. Matthias Schwarz

RECHTSANWalt - PARTNER

petra straub

RECHTSANWäLTin

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