Privates und öffentliches Bau- und Immobilienrecht

Erwerb, Umbau, Sanierung, Vermarktung:
Wir begleiten Sie in allen Phasen der Planung, Erstellung und Nutzung einer Immobilie, insbesondere auch in Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Werkvertragsrechts.
Für Spezialfragen des öffentlichen Baurechts (Bauleitplanung, Genehmigung und Erschließung) steht Ihnen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Seite.

Unsere Beratungsfelder:

  • Immobilienkaufverträge
  • Bauwerkverträge
  • Bauträgervereinbarungen
  • Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Vergaberecht
  • Maklerrecht
  • gewerbliches Mietrecht
  • öffentlich-rechtliche Bebaubarkeitsprüfung/Baugenehmigungen
  • Baulandentwicklung und -erschließung
  • städtebauliche Verträge
  • Denkmalschutz