Vertrags­gestaltung

Durch sorgfältige Vertragsgestaltung lassen sich viele Konfliktpotentiale ausschalten. Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung vermeintlicher „Muster-Verträge“ geboten. Bereits kleine Abweichungen, die der juristische Laie häufig nicht erkennt, können gravierende Folgen für die betroffenen Rechtspositionen haben. Gerade für Unternehmen ist daher ein effizientes Vertrags-Controlling zur Risikominimierung unabdingbar. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ausarbeitung von allen Arten von Verträgen und bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Dazu gehören:

  • Kauf- und Lieferverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertriebs- und Handelsvertreterverträge
  • Miet-/Leasingverträge
  • Finanzierungsvereinbarungen
  • Lizenzvereinbarungen
  • Entwicklungsverträge

Ihre Ansprechpartner

ekkehard a. armbruster

Dr. Ekkehard A. Armbruster

RECHTSANWALT - PARTNER

Pauline meyer

RECHTSANWältin

Petra Straub

RECHTSANWÄLTIN

DR. Wolfgang Zimmermann

RECHTSANWALT - PARTNER

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