Die Kanzlei vertritt bundesweit Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen in allen Fragen des Hochschulrechts, insbesondere der Kapazitätsplanung und der damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Wir sind ausschließlich auf Institutionsseite tätig und haben mit dieser Ausrichtung die höchste Marktpräsenz.
Daneben beraten wir die Hochschulen in Fragen des Prüfungsrechts und Dienstrechts, beim Abschluss von Forschungs- und Kooperationsverträgen sowie bei der Abwicklung von Bauprojekten.
Unsere Beratungsfelder:
- Kapazitätsrecht
- Allgemeines Hochschulrecht
- Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsrecht
- Arbeits- und Dienstrecht
- Vertragsrecht
- Baurecht