Hochschul­recht

Die Kanzlei bietet seit Jahrzehnten einen außergewöhnlichen Schwerpunkt im Hochschul- und Wissenschaftsrecht. Bundesweit beraten und vertreten wir Universitäten, Universitätsklinika, öffentliche und private Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, sonstige Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Wissenschaftsbehörden in allen Rechtsfragen mit speziellem Hochschul- und Wissenschaftsbezug. Wir sind dabei ausschließlich auf Institutionsseite tätig und haben mit dieser Ausrichtung die höchste Marktpräsenz.

Im Fokus stehen jährlich die universitären Kapazitätsplanungen und Zulassungsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen. Insgesamt 12 universitäre Medizinstandorte in 6 verschiedenen Bundesländern werden von uns bei der Abwehr der NC-Klagen beraten und vertreten.

Unsere Mandanten unterstützen wir aber auch in allen sonstigen Rechtsangelegenheiten mit Hochschulbezug, insbesondere beim Abschluss von Forschungs- und Kooperationsverträgen, bei der Gestaltung universitärer Satzungen, im Prüfungsrecht, bei Streitigkeiten um Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sowie bei Rechtsfragen zur Akkreditierung und zur Etablierung von Niederlassungen ausländischer Hochschulen im Bundesgebiet.

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung vor allen Gerichten bieten wir darüber hinaus in allen hochschulrelevanten dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz, zum allgemeinen Befristungsrecht, zum Nebentätigkeitsrecht sowie zu Fragen der Lehrverpflichtung; die hochschulseitige Begleitung disziplinarrechtlicher Verfahren rundet das Spektrum ab.

Herr Prof. Dr. Werner ist regelmäßig gefragter Berater und Referent auf hochschulspezifischen Veranstaltungen, u.a. bei der Deutschen Richterakademie, Rektoren- und Dekanekonferenzen, beim Medizinischen Fakultätentag, der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung sowie beim Verein für deutsches und internationales Wissenschaftsrecht. Er ist berufenes externes Mitglied im QualityEducationManagement-Ausschuss einer privaten Hochschule.
Herr Dr. Rambach kommentiert das WissZeitVG in dem Standardkommentar zum Befristungsrecht von Arnold/Gräfl und hält regelmäßig Seminare zu diesem Thema.

Die Themen im Überblick:

  • Kapazitätsplanung und hochschulseitige Prozessvertretung in Zulassungsverfahren
  • Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsrecht mit hochschulseitiger Prozessvertretung
  • Ausarbeitung von Prüfungsordnungen und sonstigen Hochschulsatzungen
  • Ausarbeitung von Kooperationsverträgen, insbesondere mit Klinikpartnern
  • Forschungsverträge
  • Fördermittelrecht
  • Hochschuldienstrecht und Arbeitsrecht
  • Nebentätigkeitsrecht
  • Hochschulseitige Begleitung von Disziplinarverfahren

Ihre Ansprechpartner

pauline meyer

RECHTSANWältin

DR. Peter H. M. Rambach

RECHTSANWALT - PARTNER

ekke

Prof. DR. Gerhard Werner

RECHTSANWALT - PARTNER

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