Medizinrecht

Durch eine langjährige Schwerpunktbildung verfügen wir über besondere Branchenkenntnisse. Das ermöglicht uns eine kompetente Einschätzung der sich am Gesundheitsmarkt laufend wandelnden Verhältnisse und der damit verbundenen Rechtsfragen.

  • Ärztliches Berufsrecht
  • Zulassungs-/Ermächtigungsverfahren
  • Chefarzt-/Belegarzt-/Konsiliararztverträge
  • Versorgungsverträge
  • Pflegesätze/Abrechnungsfragen
  • Krankenhausförderung
  • Integrierte Versorgung
  • Praxisübergaben
  • Datenschutz
  • Arzt- und Klinikhaftung

Ihre Ansprechpartner

DR. Catharina graf

RECHTSANWÄLTIN - PARTNERIN

Dr. Virgilia Rumetsch

RECHTSANWÄLTIN

DR. Matthias Schwarz

RECHTSANWALT - PARTNER

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