Erwerb, Umbau, Sanierung, Vermarktung:
Wir begleiten Sie in allen Phasen der Planung, Erstellung und Nutzung einer Immobilie, insbesondere auch in Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Werkvertragsrechts.
Für Spezialfragen des öffentlichen Baurechts (Bauleitplanung, Genehmigung und Erschließung) steht Ihnen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Seite.
Unsere Beratungsfelder:
- Immobilienkaufverträge
- Bauwerkverträge
- Bauträgervereinbarungen
- Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Vergaberecht
- Maklerrecht
- gewerbliches Mietrecht
- öffentlich-rechtliche Bebaubarkeitsprüfung/Baugenehmigungen
- Baulandentwicklung und -erschließung
- städtebauliche Verträge
- Denkmalschutz